Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bestimmungen wurden zuletzt am 06.01.2012 geupdated
Die Worte 'anzeigenbeamer.de' oder 'uns' oder 'wir' bezeichnen den Besitzer der Webseite. Der Ausdruck 'Sie' bezieht sich auf den Benutzer oder den Sponsor unserer Web site. Der Ausdruck ' Content' bezieht sich auf die Website und deren Inhalt, die Sie in Verbindung mit dem Service verwenden.
Grundregeln:
- Es ist nicht erlaubt AnzeigenBeamer.de links auf einer traffic exchange / Traffictausch / Linktausch / Bannertausch Webseite einzusetzen.
- Es ist nicht erlaubt AnzeigenBeamer.de links auf erotischen/pornografischen Webseiten zu platzieren.
- Es ist nicht erlaubt unseren Linkkürzer für erotische/pornografische Webseiten zu verwenden.
- Es ist nicht erlaubt Besucher aufzufordern auf AnzeigenBeamer.de links zu klicken um einen höheren Verdienst zu erzielen. Forced Klicks sind strengstens untersagt.
- Es ist nicht erlaubt autoamatische Weiterleitungen zu und mit AnzeigenBeamer.de links zu verwenden.
- Verbreiten Sie keinesfalls SPAM mit AnzeigenBeamer.de links. Weder auf Webseiten, Foren, Kommentaren, Blogs, Emails oder Social Websites
- Es ist nicht erlaubt mit AnzeigenBeamer.de links an Linktauschprogrammen teilzunehmen.
- Öffnen Sie keine AnzeigenBeamer.de links automatisch in irgendeiner Form wie popups / popunders / redirects.
- Nur der AnzeigenBeamer.de link darf sich beim Klick auf einen AnzeigenBeamer.de link öffnen. Keine anderen Links oder Fenster
- Der einzig legitime Weg einen AnzeigenBeamer.de link zu öffnen ist der eines realen Mausklicks auf den angezeigten Link.
- Sie dürfen auf Ihren eigenen AnzeigenBeamer.de link 1X zu Testzwecken selbst klicken. Bitte erstellen Sie keine Kurzlinks nur zum "testen".
Bei Verstoss gegen unsere Regeln wird der Account ohne Vorwarnung gelöscht und das bis dahin erreichte Guthaben verfällt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webmaster (Publisher)
§1 Vertrag
- Mit Bestätigung der Anmeldung tritt ein Vertrag zwischen AnzeigenBeamer.de,
Inh. Petra E.Paulsen, Rainächer 23, CH-5332 Rekingen und dem Antragsteller in Kraft.
- Die Mitteilung über die Aufnahme in das AnzeigenBeamer.de Werbenetzwerk
wird innerhalb von 48h per E-Mail übermittelt.
- In der Anmeldephase wird die vom Webmaster angegebene Internetpräsenz
von AnzeigenBeamer.de auf Inhalt, Qualität und Einhaltung des Vertrages
untersucht.
- AnzeigenBeamer.de behält sich das Recht vor Webmaster ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Teilnahmeberechtigt sind gesetzlich volljährige Personen.
- Es werden nur Webmaster mit einem überwiegend deutschsprachigen Angebot
aufgenommen.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind Webmaster mit Internetseiten, die erotische,
rassistische oder illegale Inhalte enthalten.
- Des Weiteren sind nicht teilnahmeberechtigt:
· Toplisten
· Link- oder Bannerlisten
· Internetseiten, die mehr als ein Popup öffnen
· Internetseiten, die automatisch Dialer installieren
· Doorway-Seiten und "Baustellen"
· Seiten ohne erkennbaren Inhalt
- Der Antragsteller versichert, dass alle von Ihm angegebenen Daten vollständig
und richtig sind. Sollten sich Daten ändern, verpflichtet sich der Antragsteller
diese umgehend zu aktualisieren.
- Der von AnzeigenBeamer.de zur Verfügung gestellte Banner-Code muss innerhalb
von 24 Stunden nach Anmeldung im oberen Drittel der Internetseite eingebaut
werden und bei einer Auflösung von 800x600 Pixel direkt sichtbar sein.
- Es ist erlaubt den AnzeigenBeamer.de-Code in eine Bannerrotation einzubauen.
Allerdings darf sich die Bannerrotation und/oder die Seite, auf welcher der
Code eingeblendet wird, nicht selbständig aktualisieren. Der Bannertausch-Code
darf auch nicht auf vorgeschalteten Willkommens- oder Portalseiten eingeblendet
werden.
- Werbende und beworbene Internetseiten müssen identisch sein und sollten
mindestens 25 Aufrufe am Tag generieren. Sog. Reflinks dürfen durch den
Antragsteller nicht in das Bannersystem eingebunden werden.
- Internetseiten, die mehr als 10 Tage keinen Aufruf generieren, werden vom
System ausgeschlossen. Der Account wird gelöscht und das Guthaben verfällt,
wenn es unter der Auszahlungsgrenze liegt.
- Es ist nur ein Account pro Internetpräsenz zulässig.
- Auf einer Seite, darf maximal nur ein AnzeigenBeamer.de-Code eingebunden werden.
- Auf der Seite wo der AnzeigenBeamer.de-Code eingeblendet wird, darf maximal ein
weiterer Banner eingeblendet werden.
- Durch die Anmeldung für den Bannertausch meldet sich der Antragsteller
ebenfalls für den AnzeigenBeamer.de Newsletter an.
- Der von AnzeigenBeamer.de zu Verfügung gestellte Code darf nicht verändert
werden. Das AnzeigenBeamer.de Adon-Banner darf nicht entfernt werden.
- Eigenklicks sind ausser zu Testzwecken (einmal nach Einbau) nicht gestattet.
- Aufforderungen zum Klicken auf den AnzeigenBeamer.de-Banner sind unzulässig.
- Der AnzeigenBeamer.de-Bannercode darf nur auf Seiten mit Inhalten eingebunden
werden. Linklisten oder reine Bannerseiten sind nicht zulässig.
- Das Verschicken oder Posten von unaufgeforderter Werbung in E-Mails, Newsgroups oder Foren wird als Spam angesehen und führt bei Bekanntwerden zur Löschung des betroffenen Accounts.
- Klickt ein Besucher freiwillig auf den AnzeigenBeamer.de-Bannercode, so erhält
das entsprechende Mitglied eine Vergütung.
- Die aktuelle Vergütung kann auf http://www.AnzeigenBeamer.de eingesehen
werden.
- Die Vergütung wird monatlich neu errechnet.
- Das verdiente Guthaben kann im Mitgliedsbereich eingesehen werden.
- Das verdiente Guthaben wird erst nach Erreichen der Auszahlungsgrenze (10.00 €) via PayPal ausbezahlt.
Ausgezahlt wird immer am 1. Freitag eines
Monates. Hat das Guthaben des Webmaster am 1. Freitag des Monats die Auszahlungsgrenze noch
nicht erreicht, wird der Betrag in den folgenden Monat übertragen.
- Eine Auszahlung ist ohne Angabe der PayPal Emailadresse nicht möglich!
- Klicks über einer Klickrate von 5% werden nicht vergütet!
- Klicks von ein und derselben Person werden nur im Abstand von einer Stunde gezählt und vergütet.
- Der Vertrag zwischen AnzeigenBeamer.de und dem Antragsteller wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen fristlos
gekündigt werden.
- Werden durch den Antragsteller die Regeln des Vertrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten, kann die Geschäftsbeziehung durch AnzeigenBeamer.de beendet werden. Angefallene Guthaben, welche unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegen, werden von AnzeigenBeamer.de einbehalten.
- Mitglieder, die versuchen das Bannersystem oder ihren Verdienst zu manipulieren, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Das bis zu diesem Zeitpunkt angesammelte Guthaben wird wegen Vertragsbruch nicht ausbezahlt, sondern von AnzeigenBeamer.de einbehalten.
- AnzeigenBeamer.de kann für einen Ausfall des Werbenetzwerks nicht verantwortlich
gemacht werden, solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Bei Verdienstausfall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
- AnzeigenBeamer.de haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
- Der Antragsteller erklärt sich bereit, dass seine angegebenen Daten
in elektronischer Form gespeichert werden.
- AnzeigenBeamer.de verpflichtet sich personenbezogene Daten nicht an Dritte
weiterzuleiten, solange keine Genehmigung des Antragstellers vorliegt.
- Bei Betrug oder Betrugsversuchen ist AnzeigenBeamer.de berechtigt personenbezogene Daten des vermeindlichen Täters an ermittelnde Behörden weiterzureichen.
- Erfüllungs- und Gerichtsort ist Bad Zurzach (CH).
- Sollte eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtens sein, betrifft dies nicht die verbleibenden Klauseln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren
1. Werbeschaltauftrag im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung oder Verknüpfung einer oder mehrerer Werbeschaltungen eines Werbungstreibenden in elektronischen Publikationen wie CD-Rom oder Online-Dienste. Die Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden innerhalb einer Werbeschaltung bedarf in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von AnzeigenBeamer.de.
2. Chiffrewerbung wird nicht mitgenommen.
3. Werbeschaltungen sind im Zweifel zur sofortigen Veröffentlichung bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbeschaltungen eingeräumt, so ist der Abschluß innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Werbeschaltung abzuwickeln.
4. Werden vereinbarte Werbeschaltungen aus Umständen nicht abgerufen, die AnzeigenBeamer.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmen entsprechenden Nachlaß nachzuentrichten. Die Nachentrichtung entfällt, wenn die Nichtabnahme auf höherer Gewalt im Risikobereich von AnzeigenBeamer.de beruht.
5. Die Veröffentlichung der geschalteten Werbung an bestimmten Tagen oder an bestimmten Plätzen in elektronischen Publikationen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, daß die Anzeige an dem bestimmten Tag oder dem bestimmten Platz erscheinen soll und dies von AnzeigenBeamer.de ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbeschaltungen werden, sofern vorhanden, in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne daß dies einer Vereinbarung bedarf.
6. AnzeigenBeamer.de behält sich vor, Werbeschaltaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen, wenn die betreffende Anzeige nach pflichtgemäßem Ermessen von AnzeigenBeamer.de gegen Gesetz, behördliche Bestimmung oder die guten Sitten verstößt oder ihre Veröffentlichung für AnzeigenBeamer.de unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Aufnahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Anlieferung bzw. elektronische Übersendung einwandfreier Werbeunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert AnzeigenBeamer.de unverzüglich Ersatz an. AnzeigenBeamer.de ist zur Veröffentlichung der Werbung in der für das bestimmungsmäßige Produkt jeweils marktüblichen Wiedergabequalität verpflichtet.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf unverzügliche Korrektur oder, sofern dies nicht mehr möglich ist, auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der einzelnen Werbeschaltung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung möglich, läßt AnzeigenBeamer.de eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem vorgenannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer und elektronischer Auftragserteilung - ausgeschlossen: Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von AnzeigenBeamer.de, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
9. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet AnzeigenBeamer.de darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Reklamationen müssen unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung geltend gemacht werden. Bei späteren Reklamationen haftet AnzeigenBeamer.de nicht für die durch Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schäden.
10. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber nach Veröffentlichung der geschalteten Werbung, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen lt. Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. AnzeigenBeamer.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit eines Auftraggebers ist AnzeigenBeamer.de berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeschaltabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
12. AnzeigenBeamer.de liefert mit der Rechnung für gestaltete Aktionswerbung auf Wunsch einen Werbeausdruck. Kann ein Beleg nicht mehr beschaffen werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von AnzeigenBeamer.de über die Veröffentlichung der Werbung.
13. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste von AnzeigenBeamer.de zu halten. Die von AnzeigenBeamer.de gewährleistete Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
14. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassung auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß abgewickelt werden sollen.
15. In Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen (insbesondere Störungen in der Stromversorgung, den Leitungen und den Rechnern - sowohl im Betrieb von AnzeigenBeamer.de als auch in der Sphäre der Deutschen Bundespost) behält AnzeigenBeamer.de den Anspruch auf volle Zahlung der zu veröffentlichenden Werbung, wenn die Werbung in angeessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - außer bei
Mahnverfahren, Rechtsstreitigkeiten mit Nichtkaufleuten - Bad Zurzach (CH).
Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, so ist der Gerichtsstand Bad Zurzach (CH). Stand 06.01.2012
Stand: 06.01.2012